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forum e.V./Betreutes Wohnen
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Ambulant Betreutes Wohnen (BeWo)

Gegenseitiges Vertrauen bildet die Grundlage unserer Zusammenarbeit. Gemeinsam legen wir Ziele fest und überprüfen sie immer wieder, passen sie an neue Gegebenheiten an. Dabei kann Art und Umgang unserer Hilfe sich verändern: Manchmal reicht eine gelegentliche Unterstützung, andere Menschen benötigen intensivere Begleitung in verschiedenen Lebensbereichen. Dabei wollen wir nicht aufdringlich sein, aber eine regelmäßige Verbindung zu unseren Klient*innen halten. 

Unsere Unterstützung umfasst Begleitung, Beratung und Anleitung in folgenden Betreuungssäulen:

  • Hilfestellung bei der Gestaltung sozialer Beziehungen

  • Beratung und Lösung bei Problemen mit Nachbarn, Angehörigen, Freunden und Partnern

  • Unterstützung und Anleitung bei lebenspraktischen Problemen

  • Unterstützung hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhaltes

  • Begleitung bei Ämter- und Behördengängen

  • Vermittelnde und unterstützende Anbindung an fachärztliche und therapeutische Fachkräfte

  • Unterstützung bei Mobilität und Orientierung

  • Krisenintervention, Vermittlung in Konfliktsituationen

  • Aktivierende Unterstützung bei Fragen der beruflichen Rehabilitation

  • Hilfe bei der Suche nach einer neuen Arbeits-/Ausbildungsstelle

  • Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz; Unterstützung zur Sicherung der Tätigkeit

  • Begleitung bei Terminen, z. B. mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter

  • Gemeinsame und individuelle Freizeitplanung und -durchführung

  • Motivation und Beratung zur eigenen Freizeitgestaltung

  • Freizeitangebote durch BeWo (als gemeinsames Gruppenerlebnis)

  • Vielfältige Unterstützung bei der Tagesstruktur im Freizeitbereich und im Urlaub

  • Vermittlung von speziellen Hilfeangeboten, Überwachung und Kontrolle

  • Beratung und Unterstützung bei der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung

  • Begleitung und Reflexion von Arztbesuchen

  • Krisenintervention und Hilfestellung zur Krisenprophylaxe

Strukturelle Grundlage unserer Arbeit

Unsere Arbeit leistet einen wesentlichen Beitrag, damit psychisch behinderte Menschen in einer eigenen Wohnung leben können. Wir ermöglichen damit Geborgenheit und Sicherheit in einer häuslichen Heimat.

Unser Ziel ist es, dass die von uns betreuten Menschen selbstständig leben. Bis sie das alleine schaffen, geben wir ihnen Hilfestellungen. 

BeWo ist von Beginn an zertifiziert. Qualitätsstandards und Prozesse sind damit abteilungsübergreifend definiert. Die Zertifizierung ist für uns eine hilfreiche Basis zur  Weiterentwicklung unserer Arbeit.

Wir sind fest eingebunden in die Hilfestruktur der Stadt Wuppertal. Über unsere Teilnahme an unterschiedlichen Arbeitskreisen, bei der Hilfeplankonferenz und der Regionalkonferenz sorgen wir für eine gute Vernetzung im Sinne unserer Klienten.

Kostenträger

Kostenträger für unsere Leistungen sind die (über)örtlichen Träger der Sozialhilfe. Diese überprüfen bei Antragstellung die Vermögens- und Einkommensverhältnisse. Hiervon hängt es ab, ob Antragsteller einen Eigenanteil beitragen müssen. Auf jeden Fall muss ein Facharzt das Vorliegen einer psychischen Erkrankung und regelmäßige Arztkontakte bestätigen. 

Rechtliche Grundlagen

Das ambulant betreute Wohnen des forum e.V. basiert auf der Eingliederungshilfe zum selbständigen Wohnen für dauerhaft wesentlich behinderte Menschen im Rahmen der §§ 113, 78 SGB IX.
Weitere rechtliche Grundlage bilden die Bestimmungen des Landesrahmenvertages nach § 131 SGB IX NRW sowie die Leistungs-, und Vergütungsvereinbarung gemäß §125 SGB IX.
Ergänzt wird dies durch die jeweils gültige Rahmenzielvereinbarung Wohnen und der Selbstverpflichtung zu Qualitätsstandards des Trägerverbundes Wuppertal.

 

Verbraucherinformation

Der forum e.V. erklärt sich im Vorhinein nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).