Modulare Förderung Ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten
Sinnvolle Tätigkeit mit netten Kollegen
In der Werkstatt können Sie in verschiedensten Bereichen arbeiten.
Überall können Sie neue Fertigkeiten lernen und sich beruflich qualifizieren – völlig ohne Druck.
dass dem Kostenträger für den Arbeitsbereich, bei uns in der Regel der Landschaftsverband Rheinland, anhand eines Attestes Ihres Facharztes die wesentliche Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe nachgewiesen wurde.
dass Sie gemeinsam mit ihrem Sozialdienst das Bedarfsermittlungsinstrument (BEI) erstellen. Hier wird beschrieben, welchen individuellen Unterstützungsbedarf Sie zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt benötigen und welche Ziele und Wünsche Sie zum Thema Arbeit verfolgen wollen.
Die Kolleg*innen des Sozialdienstes sind erste Ansprechpartner*innen der Mitarbeitenden. Die Grundsätze des Empowerments sind dabei eine wichtige Basis unseres Handelns Der Sozialdienst von proviel hat die Aufgabe, Mitarbeitende der Werkstatt in ihrer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben im Arbeitsbereich der Werkstatt zu begleiten und sie dabei zu unterstützen, dass eine nachhaltige und dauerhafte Umsetzung im Einklang mit den Zielen und Interessen der Mitarbeitenden gegeben ist. In diesem Zusammenhang erstellt der Sozialdienst mit Ihnen gemeinsam Ihren Entwicklungs- und Teilhabeplan und übermittelt diesen an den jeweiligen Kostenträger in den entsprechenden Verfahren.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Sozialdienstes ist zudem die Unterstützung in sozialrechtlichen und psychosozialen Fragen sowie die Hilfe in weiteren Lebensfragen, falls dies erforderlich ist. Der Sozialdienst stellt in der Folge auch Kontakte zu den Fachkompetenzen des Wuppertaler Hilfesystems, zu Experten für spezifische Fachthemen her, die über Arbeit hinausgehen. Sie sind also nie allein und der Sozialdienst unterstützt Sie dabei, dass Sie die Hilfe erhalten, die Sie benötigen.
Sie sind über ihre Werkstatttätigkeit Renten-, Kranken- und Unfallversichert. Die Rentenbeiträge orientieren sich dabei an einem fiktiven Durchschnittseinkommen und nicht am tatsächlichen Entgelt der Werkstatt. Die aktuelle Bezugshöhe (Stand 2025) lag bei 2996 €.
proviel zahlt aus ihrem Arbeitsergebnis an die im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen ein monatliches Arbeitsentgelt. Dieses setzt sich wie folgt zusammen:
Grundbetrag
Der Grundbetrag beträgt 133 Euro im Monat. Das bekommt jeder, der in einer Werkstatt arbeitet.
Individueller Steigerungsbetrag
Der Steigerungsbetrag ist unterschiedlich hoch. Er bemisst sich nach der individuellen Arbeitsleistung der behinderten Menschen, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitsmenge und Arbeitsgüte. (§ 221 SGB IX) Die Höhe richtet sich zum Beispiel danach, wie viele Stunden Sie am Tag arbeiten oder welche Tätigkeiten Sie ausführen.
Arbeitsförderungsgeld (AFöG) § 59 SGB IX
Das Arbeitsförderungsgeld beträgt monatlich 52 Euro für jeden im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen mit Behinderungen, dessen Arbeitsentgelt zusammen mit dem Arbeitsförderungsgeld den Betrag von 351 Euro nicht übersteigt. Ist das Arbeitsentgelt höher als 299 Euro, beträgt das Arbeitsförderungsgeld monatlich den Differenzbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt und 351 Euro.
Das Arbeitsförderungsgeld bleibt bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, als Einkommen unberücksichtigt.
Jeden Monat erhalten Sie zudem Ticketgeld in Höhe des günstigsten Ticketpreises, um den Weg zur Arbeit und wieder zurück nach Hause zu bestreiten. Liegen nachweislich Einschränkungen vor, die die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht ermöglichen, gibt es die Möglichkeit einen Fahrdienst beim LVR zu beantragen. Sprechen Sie dazu gerne Ihren Sozialdienst an. Auch die Fahrt mit einem eigenen Fahrzeug kann in der maximalen Höhe des günstigsten Monatstickets nach einem entsprechenden Antrag beim Kostenträger geltend gemacht werden.
Wir verfügen über zwei Kantinen, jeweils einer an unseren Standorten Milchstraße und Farbmühle. Dort kochen wir selbst, es gibt kein angeliefertes Essen eines Caterers. In unseren Kantinen bieten wir täglich ein kostengünstiges Frühstück sowie Mittagessen an. Hierbei gibt es täglich mindestens zwei unterschiedlichen Angebote, davon ist eines immer vegetarisch. Zudem gibt es an jedem Standort eine Salatbar.
Für Werkstattmitarbeitende mit Grundsicherungsbezug ist das Mittagessen täglich kostenfrei, vorausgesetzt Sie möchten unsere Kantine nutzen. Für alle anderen stehen günstige Abo-Möglichkeiten oder Einzeloptionen zur Auswahl.
Jeder Mensch hat seinen eigenen Rhythmus. Wir alle unterliegen einer sehr individuellen Belastbarkeit. Es ist uns dabei ganz wichtig, mit Ihnen ihren eigenen Arbeitsrhythmus zu entwickeln und daher bieten wir persönliche Arbeitszeiten auch im Rahmen eines Arbeitsplatzes in der Werkstatt. Ab einer Mindestwochenarbeitszeit von 15 Stunden können Sie bei uns bis zu 40 Stunden gleiten. Von einer vollen Anwesenheitsstelle sprechen wir dabei von 35 Wochenstunden. Jederzeit besprechen wir gerne mit Ihnen Ihre passenden Arbeitszeiten und erklären ihnen die unterschiedlichen Modelle.
Jährlich haben Sie einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
Haben Sie einen gültigen Schwerbehinderten Ausweis haben Sie zusätzlich 5 Urlaubstage pro Jahr. Arbeiten Sie weniger als 5 Tage in der Woche reduzieren sich diese Ansprüche entsprechend.
Mitarbeitende der Werkstatt, die 20 Jahre oder länger in einer WfbM arbeiten, haben Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Somit kann bereits neben der Beschäftigung auch eine Erwerbsminderungsrente bezogen werden. Die Beiträge für die Rentenversicherung trägt in der Regel der Träger der Werkstatt.
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